Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
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Beitragserhöhung private Krankenversicherung
Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung
Wenn die tatsächlichen Leistungen eines Tarifs die kalkulierten Leistungen
überschreiten, kann eine Beitragserhöhung (siehe auch Beitragserhöhung private Krankenversicherung) nötig werden. Zu diesem Zweck
überprüft der Versicherer zumindest 1x jährlich den Anpassungsbedarf. Der
Prozentsatz der Abweichung, ab wann eine Anpassung nötig ist, kann je nach
Versicherer unterschiedlich bestimmt sein. Z.B. ab 5 %, oder 7,5 %.
Dann wird eine nähere Neuberechnung durchgeführt. Diese überprüft ein
unabhängiger Treuhänder (ein Aktuar). Wenn hiernach eine entsprechende
Erhöhung nötig und kalkulationsgerecht ist, muss der Treuhänder der Erhöhung
zustimmen. Im Allgemeinen ist das der Fall, es sind aber auch immer
wieder Abweichungen aufgetreten (der Treuhänder beschloss höhere oder
geringere Anpassungen / Relevanz Artikel Beitragsanpassung private Krankenversicherung). Die Anpassung steht immer erst fest, wenn der
Treuhänder geprüft hat. Erst dann kann diese verbindlich mitgeteilt werden.
Bei der Mehrzahl der Versicherer ist diese Überprüfung im Herbst, und die
Anpassung wird dann
zum 1.1. wirksam. Gemäß den Versicherungsbedingungen muss die Anpassung
mindestens 1 Monat vor dem Inkrafttreten den Versicherten mitgeteilt werden.
Man kann dann außerordentlich kündigen bis zum letzten Tag, bevor die
Anpassung wirksam wird (siehe auch Beitragsanpassung Krankenversicherung),
also z.B. bis zum 31.12. (bzw. den letzten Arbeitstag des Jahres), wenn die
Anpassung zum 1.1.
gelten soll.
Wenn einer der Kostentarife (Krankenhaus, Zahn, ambulanter Tarif) erhöht
wird, gilt die Kündigungsmöglichkeit für alle 3 Kostentarife. Nicht jedoch
für Tagegelder, dazu müssten diese
Tarife eine eigene Beitragsanpassung haben.
Beitragsanpassung private Krankenversicherung
Übrigens werden die Vermittler bzw. der Außendienst eines Versicherers
einige Zeit im Voraus informiert. Fas ist in der Regel 2 Monate, manchmal
auch bis zu 6 Monate vorher. Dadurch soll z.B. vermieden werden, dass es
bereits unmittelbar nach Abschluss eines Vertrags zu einer Beitragserhöhung (siehe auch Artikel Beitragserhöhung Krankenversicherung)
kommt, ohne dass der Kunde dies bei Abschluss wissen konnte. Ein redlicher
Berater würde natürlich eine ihm bereits bekannte Erhöhung bei der Beratung
ansprechen, unabhängig vom Beginn.
Möchte man seinen Versicherer evt. verlassen, kann man sich über gut
informierte Berater nach erwarteten Anpassungen erkundigen. Ansonsten hat
man unter Umständen zu wenig Zeit, sich z.B. ab Ende November nach einem
anderen Versicherer umzusehen, und rechtzeitig vor Ende Dezember beim neuen
Versicherer eine Annahme zu erhalten. Erst dann kann man ja kündigen.
War man schon viele Jahre bei diesem Versicherer, wird ein Wechsel
wahrscheinlich keine oder
zumindest keine großen Vorteile bringen. Das wäre also gründlich zu
überlegen.
Anpassungen können jährlich nötig sein, jedoch nicht unbedingt in allen
Tarifen und nicht bei
allen Personengruppen.
Gelegentlich kommt es auch mal zu Beitragssenkungen (natürlich ohne
Kündigungsrecht). Werden bei derselben Person manche Tarife erhöht (Beitragserhöhung PKV), andere
gesenkt, und es gibt insgesamt keine Erhöhung für die Person, besteht
dennoch das außerordentliche Kündigungsrecht, weil Tarife erhöht wurden.
Sind mehrere Personen in einem Vertrag, besteht nur für die Personen ein
Kündigungsrecht, bei denen mindestens in 1 Kostentarif eine Erhöhung
erfolgt.
Bei der Anpassung (Beitragsanpassung PKV) kann auch die Selbstbeteiligung des Tarifs erhöht werden
(wenn schon eine Selbstbeteiligung vorgesehen war), was den Anpassungsbedarf
im Beitrag reduziert. Es entstehen
dadurch eher kleinere Änderungen, wie z.B. eine um jährlich 10,- bis 40,-
Euro höhere Selbstbeteiligung.
Artikel zum Thema Beitragsanpassung private Krankenversicherung bzw. Beitragserhöhung Krankenversicherung - Letztes Update der Seite 24.10.2006
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A N F O R D E R U N G K O S T E N L O S E S A N G E B O T
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