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    Kinder in der privaten Krankenversicherung

Kind Krankenversicherung

Wie versichert man Kinder in der Krankenversicherung??

Wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ergibt sich das Thema so nicht. Sobald jedoch ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung ist, bzw. dies in Betracht zieht, kommt häufig auf, daß das Kind dann eine eigenständige Krankenversicherung braucht. Ist der Vater z.B. angestellt, und liegt über der Versicherungspflichtgrenze (derzeit über 3 Jahre nötig), und ist damit auch der Höherverdiener, fällt das Kind aus der kostenlosen Familienversicherung heraus. Ob es dabei bisher über Vater oder Mutter lief, spielt keine Rolle. In dem Moment besteht dann die Wahl: Das Kind ebenfalls privat zu versichern, oder den eigenständigen Kinder-Beitrag in der GKV zu zahlen. In der GKV kostet das ca. 142,- Euro (im Bezug auf Kind Krankenversicherung).

In der PKV sind relativ günstige Kinder-Beiträge im Bereich ab ca. 80,- Euro angesiedelt (das ist dann mit einer kleinen Selbstbeteiligung) und bis ca. 150,- Euro (ohne Selbstbeteiligung, mit Topschutz). Es gibt auch Teureres, das muß aber nicht sein. In vielen Fällen wird die PKV also attraktiver sein.

Berücksichtigen muß man auch, daß nicht alle PKV-Versicherer Kinder alleine aufnehmen (also ohne daß ein Elternteil schon dort ist, oder auch beitritt). Bzw. wird das auch vom Alter abhängig gemacht. Kinder unter 1 Jahr sind immerhin bei ca. 6 PKV´s möglich (siehe auch Kind Krankenversicherung). Nach 1 Jahr gibt es mehr Möglichkeiten, aber einige Versicherer nehmen Kinder solo erst ab 4 Jahren, 8 Jahren oder noch später auf. Rückwirkend ab Geburt kann man ein Kind nur beim eigenen privaten Versicherer (des privat versicherten Elternteils) unterbringen, dann sogar ohne Risikoprüfung. Das ist normalerweise zu bevorzugen, zumindest am Anfang. Später kann man ja immer noch wechseln. Eine besondere Konstellation ist es, wenn ein Elternteil selbständig ist, und dabei in der PKV ist, oder in diese gehen will. Hier gilt die folgende Regelung: Solange der Selbständige mit seinem Einkommen niedriger liegt, als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind (Kind Krankenversicherung) über den anderen Elternteil kostenlos in der GKV mitlaufen, also z.B. über die Mutter. Es ist nicht relevant, ob z.B. die Mutter ein Einkommen erzielt, und auch, ob es niedriger ist, als das des selbständigen Mannes. Wichtig ist nur: Der Mann ist unter der Pflichtgrenze, und selbständig. Solange das so ist, ergibt sich noch nicht die Notwendigkeit des eigenen Kinderbeitrags. Danach dann schon. Dies stellt also eine Erleichterung dar, wenn sich ein Elternteil (bzw. ein künftiger Vater/Mutter) privat versichern will.

Kind Krankenversicherung

Kleine Kinder sichert man meistens so ab: Geringe, evt. keine Selbstbeteiligung (wenn es sich rechnet), eher geringer Zahnschutz, evt. mit Blick auf späteren Bedarf schon guter Schutz im Bereich der Zahn- und Kieferregulierung, Zahnersatz eher niedrig. Je nach Wunsch der Eltern das Mehrbett-Zimmer, wie in der GKV, oder auch das 2-Bett-Zimmer oder auch 1-Bett-Zimmer mit Chefarzt. Eventuell bezieht man noch ein (billiges) Krankenhaus-Tagegeld mit ein, um das Rooming-In (Unterbringung eines gesunden Elternteils mit dem Kind) ganz oder zum Großteil daraus finanzieren zu können. Ein günstigerer Tarif mit dem sogenannten Hausarzt-Prinzip ist in der Regel auch akzeptabel. (ähnlicher Artikel Kind Krankenversicherung) Ein Teil der Überlegungen, wie man das Kind absichert, hängt auch davon ab, ob noch genug Platz für den Arbeitgeber-Zuschuß ist. Ist der privat Versicherte (z.B der Vater) Angestellter, trägt der Arbeitgeber auch vom Kind den halben Beitrag, solange der maximale Arbeitgeber- zuschuß noch nicht erreicht ist (ca. 275,- Euro, mit der Pflegeversicherung). Je nachdem nimmt man dann eher eine Selbstbeteiligung mit hinein, oder nicht. Bei größeren Kindern ist die Tendenz schon eher größer, auch die Wahlleistungen im Krankenhaus abzusichern. Auf jeden Fall sollte dann die Zahn- und Kieferregulierung gut abgesichert sein (80 bis 100 %). Wenn allerdings schon eine solche läuft, oder für später absehbar ist, ist es für die PKV-Versicherung des Kindes zu spät / Kind Krankenversicherung . Es könnte dann nur bei wenigen Versicherungen mit einem deutlichen Zuschlag mitversichert werden, meistens würde die Leistung dafür ausgeschlossen, und dann ist es uninteressant. Bei den größeren Kindern ist vielleicht das Hausarzt-Prinzip nicht mehr so geschickt, weil man dann eher auch gezielt zum Facharzt gehen will. Mädchen haben übrigens bei den meisten Versicherern mit 14, 15 oder 16 Jahren einen größeren Beitragssprung (z.B. ca. 30,- Euro), was zu dieser Zeit einen Wechsel zu einer anderen PKV sinnvoll machen kann, wo der Unterschied nicht so groß ist. Vorausgesetzt, das Mädchen ist gesund, und hat auch noch immer eine gewisse Zeit in der PKV vor sich. Kommt ein Mädchen mit 13 -15 Jahren für die PKV in Frage, sollte man bei der Beratung auch diesen Sprung mit berücksichtigen, damit es nicht gleich in wenigen Monaten deutlich teurer wird. Der Sprung kommt übrigens von der Umstufung aus dem Kinder-Tarif in den Jugendlichen-Tarif. Dies berechtigt auch zu einer außerordentlichen Kündigung. Bei den Mädchen ist der Sprung höher, als bei den Jungen, weil dann auch Untersuchungen etc. beim Frauenarzt ins Spiel kommen, was nicht so billig ist. Jungen müssen nicht teurer werden, können sogar günstiger werden. Ein Wechsel zu anderen PKV´s ist bei Kindern (Kind Krankenversicherung ) leichter zu machen, weil das Alter bis zu 14 Jahren noch keine Rolle spielt, weil keine Altersrückstellung gebildet wird, und es gewöhnlich auch noch keine gesundheitlichen Probleme gibt. Sollte es z.B. einen Grund für einen Risikozuschlag geben, bringt ein Wechsel meistens nichts mehr.

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Die Situation bei privat versicherten Angestellten verhält sich so: Ist der Vater z.B. angestellt, und liegt über der Versicherungspflichtgrenze, ist er damit in den meisten Fällen auch der Höherverdiener, und das Kind wird ihm zugerechnet. Am Besten versichert er also das Kind gleich privat, denn die kostenlose Familienversicherung über die Mutter funktioniert dann nicht .................. Die günstigsten Kinder-Tarife in der PKV sind die Einsteiger-Tarife. Selbst diese machen das Kind zum Privatpatient im Arzt- und Zahnarztbereich. Schnellere Termine, weniger Wartezeit (auch für die begleitende Mutter), Original-Präparate, Beanspruchung auch reiner Privatärzte, teilweise Leistung vom Heilpraktiker, keine Amalgamfüllungen mehr, sondern moderne Kompositfüllungen, Kieferorthopädie auch dann, wenn es die Kasse nicht für nötig hält, sind Vorteile, die selbst dann wirken. ................ Der Arbeitgeberzuschuß spielt bei Angestellten eine zentrale Rolle bei der Überlegung, wie hochwertig und mit welcher Selbstbeteiligung man das Kind absichert. Der Arbeitgeber muß auch für das Kind den halben Beitrag zahlen, wenn der maximale Arbeitgeberzuschuß noch nicht erreicht ist. Zusammen mit der Pflegepflichtversicherung sind das ca. 275,- Euro. Je nachdem nimmt man dann eher eine Selbstbeteiligung mit hinein, oder nicht, oder bezieht Extras im Krankenhausbereich etc. mit ein ........ Bei größeren Kindern bzw. Jugendlichen sind die Wahlleistungen im Krankenhaus schon eher ein Thema, sind aber natürlich weiter von der Einstellung der Eltern abhängig. Man kann nunmal nicht vorhersehen, was passiert. Wichtig ist auf jeden Fall, die Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspange) hochwertig abzusichern, was 80 bis 100 % wären. Außer, es ist erkennbar, daß es auf keinen Fall Behandlungsbedarf geben kann. Eher mehr als 50 % der Kinder sind jedoch davon betroffen. Wenn allerdings schon eine solche läuft, oder für später bereits absehbar ist, ist es für die PKV-Versicherung des Kindes (bzw. einen eventuellen Wechsel) zu spät. Sie könnte dann nur bei ganz wenigen Versicherungen mit einem ziemlich hohen Zuschlag mitversichert werden. Bei den meisten Versicherern wird die Leistung dafür ganz ausgeschlossen. Damit ist die PKV oder ein Wechsel innerhalb der PKV uninteressant. Es sei denn, die gesetzliche Kasse zahlt dafür ohnehin auch nicht, weil die Abweichungen aus deren Sicht nicht groß genug sind. Das kommt durchaus vor ............ Bei den größeren Kindern bzw. Jugendlichen ist vielleicht das Hausarzt-Prinzip nicht mehr so geschickt, weil man dann ähnlich wie bei den Erwachsenen eher auch gezielt zum Facharzt gehen wird. ............ Im Gegensatz zu Erwachsenen ist der Wechsel zu einer anderen PKV bei Kindern sehr viel eher ein Thema. Das Alter spielt (jedenfalls im Bereich bis zu 14 Jahren) noch keine Rolle, also keine Nachteile dadurch. Und ab 14 kann der Wechsel ja sogar Verbesserungen bringen. Für Kindern und Jugendliche werden niemals Altersrückstellung gebildet, die bei einem Wechsel verloren gehen könnten. Typischerweise gibt es auch noch keine gesundheitlichen Probleme, die den Wechsel verhindern könnten Sollte es aber doch einen Anlaß für einen Risikozuschlag geben, bringt ein Wechsel meistens keine Verbesserung mehr ......... Kinder und Beihilfe: Wenn einer der Eltern Beamter ist, oder auf sonstige Weise Beihilfeberechtigung für die Kinder bringt (wie bei Soldaten, Polizisten etc., die selbst freie Heilfürsorge haben), ist es sinnvoll, diese zu nutzen. Wohl könnten die Kinder vielleicht sogar kostenlos über den anderen Elternteil in der Kasse versichert sein. Jedoch erhalten die Kinder, Jugendliche und auch Studenten 80 % Beihilfe (außer in Hessen und Bremen), und ein 20 %-iger Ergänzungstarif kostet nur um die 30 Euro. Der Schutz von Beihilfe und PKV zusammen ist deutlich besser, als bei der Kasse. Kinder, die bis dahin eine Vollversicherung in der PKV hatten, können dann in den 20 %-Tarif umstellen, was es viel billiger macht, als zuvor. 2 und mehr Kinder lösen auch aus, daß der Beihilfeanspruch für den Beamten von 50 auf 70 % steigt. Dadurch wird der Beitrag deutlich geringer (und übersteigt dabei den zusätzlichen Kinderbeitrag). Bei Studenten geht die Beihilfe bis 25 Jahre .......... Kinder und Zusatzversicherungen: Kinder und Jugendliche können fast die ganz Palette an Zusatzversicherungen nutzen, wie Erwachsene. Also im Krankenhaus, im Zahnbereich, im ambulanten Bereich. Im Zahnbereich sollte man ggf. darauf achten, daß auch für Zahn- und Kieferregulierung geleistet wird, was nicht unbedingt der Fall ist. Hat man nur einen Krankenhaus-Zusatztarif, und keinen ambulanten Zusatz, achtet man am Besten darauf, daß auch ambulante Operationen mitversichert sind. Falls kein Erwachsener in der Zusatz- versicherung dabei sein soll, ist man auf die Versicherer begrenzt, die Kinder oder Jugendliche in der Zusatzversicherung auch allein aufnehmen. Ähnlich wie in der Vollversicherung gibt es hier vom Alter abhängige Regeln, und einige Versicherer wollen dieses Geschäft gar nicht, nur mit Erwachsenen zusammen. Sie haben Fragen zum Thema "Kind Krankenversicherung"? nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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