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Kind PKV
Wie versichert man Kinder in der Krankenversicherung??
Wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ergibt sich das Thema so nicht.
Sobald jedoch ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung ist, bzw. dies in Betracht zieht,
kommt häufig auf, daß das Kind dann eine eigenständige Krankenversicherung braucht.
Ist der Vater z.B. angestellt, und liegt über der Versicherungspflichtgrenze (derzeit über 3 Jahre
nötig), und ist damit auch der Höherverdiener, fällt das Kind aus der kostenlosen Familienversicherung
heraus. Ob es dabei bisher über Vater oder Mutter lief, spielt keine Rolle. In dem Moment besteht
dann die Wahl: Das Kind ebenfalls privat zu versichern, oder den eigenständigen Kinder-Beitrag in der
GKV zu zahlen. In der GKV kostet das ca. 142,- Euro (im Bezug auf Kind PKV).
In der PKV sind relativ günstige Kinder-Beiträge im Bereich ab ca. 80,- Euro angesiedelt (das ist dann
mit einer kleinen Selbstbeteiligung) und bis ca. 150,- Euro (ohne Selbstbeteiligung, mit Topschutz).
Es gibt auch Teureres, das muß aber nicht sein. In vielen Fällen wird die PKV also attraktiver sein.
Berücksichtigen muß man auch, daß nicht alle PKV-Versicherer Kinder alleine aufnehmen (also ohne
daß ein Elternteil schon dort ist, oder auch beitritt). Bzw. wird das auch vom Alter abhängig gemacht.
Kinder unter 1 Jahr sind immerhin bei ca. 6 PKV´s möglich (siehe auch Kind PKV). Nach 1 Jahr gibt es mehr Möglichkeiten,
aber einige Versicherer nehmen Kinder solo erst ab 4 Jahren, 8 Jahren oder noch später auf.
Rückwirkend ab Geburt kann man ein Kind nur beim eigenen privaten Versicherer (des privat
versicherten Elternteils) unterbringen, dann sogar ohne Risikoprüfung. Das ist normalerweise zu
bevorzugen, zumindest am Anfang. Später kann man ja immer noch wechseln.
Eine besondere Konstellation ist es, wenn ein Elternteil selbständig ist, und dabei in der PKV ist,
oder in diese gehen will. Hier gilt die folgende Regelung: Solange der Selbständige mit seinem
Einkommen niedriger liegt, als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind (Kind PKV) über den anderen
Elternteil kostenlos in der GKV mitlaufen, also z.B. über die Mutter. Es ist nicht relevant, ob z.B.
die Mutter ein Einkommen erzielt, und auch, ob es niedriger ist, als das des selbständigen Mannes.
Wichtig ist nur: Der Mann ist unter der Pflichtgrenze, und selbständig. Solange das so ist, ergibt sich
noch nicht die Notwendigkeit des eigenen Kinderbeitrags. Danach dann schon.
Dies stellt also eine Erleichterung dar, wenn sich ein Elternteil (bzw. ein künftiger Vater/Mutter)
privat versichern will.
Kind PKV
Kleine Kinder sichert man meistens so ab: Geringe, evt. keine Selbstbeteiligung (wenn es sich
rechnet), eher geringer Zahnschutz, evt. mit Blick auf späteren Bedarf schon guter Schutz im
Bereich der Zahn- und Kieferregulierung, Zahnersatz eher niedrig. Je nach Wunsch der Eltern
das Mehrbett-Zimmer, wie in der GKV, oder auch das 2-Bett-Zimmer oder auch 1-Bett-Zimmer
mit Chefarzt. Eventuell bezieht man noch ein (billiges) Krankenhaus-Tagegeld mit ein, um das
Rooming-In (Unterbringung eines gesunden Elternteils mit dem Kind) ganz oder zum Großteil
daraus finanzieren zu können. Ein günstigerer Tarif mit dem sogenannten Hausarzt-Prinzip ist
in der Regel auch akzeptabel. (ähnlicher Artikel Kind PKV)
Ein Teil der Überlegungen, wie man das Kind absichert, hängt auch davon ab, ob noch genug
Platz für den Arbeitgeber-Zuschuß ist. Ist der privat Versicherte (z.B der Vater) Angestellter,
trägt der Arbeitgeber auch vom Kind den halben Beitrag, solange der maximale Arbeitgeber-
zuschuß noch nicht erreicht ist (ca. 275,- Euro, mit der Pflegeversicherung). Je nachdem
nimmt man dann eher eine Selbstbeteiligung mit hinein, oder nicht.
Bei größeren Kindern ist die Tendenz schon eher größer, auch die Wahlleistungen im
Krankenhaus abzusichern. Auf jeden Fall sollte dann die Zahn- und Kieferregulierung gut
abgesichert sein (80 bis 100 %). Wenn allerdings schon eine solche läuft, oder für später
absehbar ist, ist es für die PKV-Versicherung des Kindes zu spät / Kind PKV . Es könnte dann nur bei
wenigen Versicherungen mit einem deutlichen Zuschlag mitversichert werden, meistens
würde die Leistung dafür ausgeschlossen, und dann ist es uninteressant. Bei den größeren
Kindern ist vielleicht das Hausarzt-Prinzip nicht mehr so geschickt, weil man dann eher auch
gezielt zum Facharzt gehen will.
Mädchen haben übrigens bei den meisten Versicherern mit 14, 15 oder 16 Jahren einen
größeren Beitragssprung (z.B. ca. 30,- Euro), was zu dieser Zeit einen Wechsel zu einer
anderen PKV sinnvoll machen kann, wo der Unterschied nicht so groß ist. Vorausgesetzt,
das Mädchen ist gesund, und hat auch noch immer eine gewisse Zeit in der PKV vor sich.
Kommt ein Mädchen mit 13 -15 Jahren für die PKV in Frage, sollte man bei der Beratung
auch diesen Sprung mit berücksichtigen, damit es nicht gleich in wenigen Monaten deutlich
teurer wird. Der Sprung kommt übrigens von der Umstufung aus dem Kinder-Tarif in den
Jugendlichen-Tarif. Dies berechtigt auch zu einer außerordentlichen Kündigung. Bei den
Mädchen ist der Sprung höher, als bei den Jungen, weil dann auch Untersuchungen etc.
beim Frauenarzt ins Spiel kommen, was nicht so billig ist. Jungen müssen nicht teurer
werden, können sogar günstiger werden.
Ein Wechsel zu anderen PKV´s ist bei Kindern (Kind PKV ) leichter zu machen, weil das Alter bis zu
14 Jahren noch keine Rolle spielt, weil keine Altersrückstellung gebildet wird, und es
gewöhnlich auch noch keine gesundheitlichen Probleme gibt. Sollte es z.B. einen
Grund für einen Risikozuschlag geben, bringt ein Wechsel meistens nichts mehr.
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Hauptseite Kind PKV. Textproben aus unserem erweiterten Angebot:
Solange ein Paar nicht verheiratet ist, laufen Kinder über die Mutter. Sie dürfen jedoch auch
in freiwilliger Weise mit in die PKV genommen werden, z.B. über den Vater. Wäre der Vater
als Beamter beihilfeberechtigt, kostet das dann auch nicht viel; denn außer in Hessen und
Bremen haben die Kinder dann 80 % Beihilfeanspruch, und brauchen nur die übrigen 20 %
privat zu versichern .................
Die günstigsten Kinder-Tarife in der PKV sind die Einsteiger-Tarife. Selbst diese machen das Kind
zum Privatpatient im Arzt- und Zahnarztbereich. Schnellere Termine, weniger Wartezeit (auch für die
begleitende Mutter), Original-Präparate, Beanspruchung auch reiner Privatärzte, teilweise Leistung
vom Heilpraktiker, keine Amalgamfüllungen mehr, sondern moderne Kompositfüllungen, Kieferorthopädie
auch dann, wenn es die Kasse nicht für nötig hält, sind Vorteile, die selbst dann wirken. ................
Kinder können auch aus anderem Grund aus der gesetzlichen Kasse herausfallen, selbst dann, wenn
beide Eltern in der gesetzlichen Kasse sind: Durch relevantes eigenes Einkommen, wie aus Zinsen,
Vermietung, aus einer Halbwaisen-Rente etc.- Diese Fälle kommen auch vor, z.B. wenn man dem
Kind aus steuerlichen Überlegungen heraus ein größeres Eigentum überschrieben hat. Dann hat
man mitunter die knifflige Angelegenheit zu lösen, welche PKV ein Kind auch dann allein versichert,
wenn überhaupt kein Elternteil in der PKV ist. Das machen nämlich nur wenige Versicherer ...............
Da nicht jeder Versicherer günstige oder sonstwie attraktive Kinder-Tarife hat, kann es schon sinnvoll
sein, andere PKV´s als den Eigenen in Betracht zu ziehen. Auch mit dem Arbeitgeberzuschuß (bei
angestellten Elternteilen, die in der PKV sind) gibt es kein Problem, er kann sich nämlich ohne Weiteres
auf mehrere Versicherer beziehen .............
Voraussetzung dafür ist, daß man das Kind innerhalb von 2 Monaten ab Geburt zur Mitversicherung
anmeldet. Das darf man allerdings nicht verpassen. Zusätzlich ist es Auflage, daß ein Elternteil bei
Geburt mindestens schon 3 Monate bei diesem Versicherer ist. Es gilt die Pflicht zur Krankenversicherung
auch für Kinder, es darf also keine Lücke im Schutz geben. Man sollte die genannten 2 Monate also auf
keinen Fall verpassen ............
Die typische Absicherung für kleine Kinder sieht so aus:
Eine geringe Selbstbeteiligung, unter Umständen auch keine Selbstbeteiligung, wenn es sich
im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberzuschuß rechnet, eher geringer Zahnschutz, also
zwar 100 % Zahnbehandlung, aber z.B. nur 50 % Zahnersatz, evt. mit Blick auf späteren Bedarf
schon guter Schutz für die Zahn- und Kieferregulierung (oder man wertet das später auf).
Abhängig von der Sichtweise Eltern entweder das Mehrbett-Zimmer ohne Wahlarzt, wie in der
GKV (also die normale Kinderabteilung), oder auch das 2-Bett-Zimmer bzw. 1-Bett-Zimmer
mit Chefarzt. Ein übrigens recht billiges Krankenhaus-Tagegeld kann mit einbezogen werden,
um z.B. das Rooming-In (das ist die Unterbringung eines gesunden Elternteils mit dem Kind
zusammen) ganz oder größtenteils daraus finanzieren zu können. Manche Krankenhäuser
berechnen aber auch nichts dafür, weil dies eine erhebliche Entlastung für die Schwestern ist.
Häufig wird der günstigere Tarif mit dem sogenannten Hausarzt-Prinzip akzeptiert, weil es
ohnehin die Regel ist, zuerst zum Kinderarzt zu gehen ...........
Kinder und Zusatzversicherungen:
Kinder und Jugendliche können fast die ganz Palette an Zusatzversicherungen nutzen, wie Erwachsene.
Also im Krankenhaus, im Zahnbereich, im ambulanten Bereich. Im Zahnbereich sollte man ggf. darauf
achten, daß auch für Zahn- und Kieferregulierung geleistet wird, was nicht unbedingt der Fall ist.
Hat man nur einen Krankenhaus-Zusatztarif, und keinen ambulanten Zusatz, achtet man am Besten
darauf, daß auch ambulante Operationen mitversichert sind. Falls kein Erwachsener in der Zusatz-
versicherung dabei sein soll, ist man auf die Versicherer begrenzt, die Kinder oder Jugendliche in der
Zusatzversicherung auch allein aufnehmen. Ähnlich wie in der Vollversicherung gibt es hier vom
Alter abhängige Regeln, und einige Versicherer wollen dieses Geschäft gar nicht, nur mit Erwachsenen
zusammen. Sie haben Fragen zum Thema "Kind PKV"? nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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