|
Lexikon zu Begriffen der privaten Krankenversicherung
Zusätzliche Belohnung in der PKV: Die Beitragsrückerstattung
Als Belohnung für das Gesundbleiben, oder auch dafür, dass mein kleine Rechnungen selbst gezahlt hat, ist in der PKV die Beitragsrückerstattung (auch kurz BRE genannt) bekannt. Hat man eine jährliche Selbstbeteiligung, und kommt nicht darüber, hat man die BRE automatisch sicher.
Höhe der BRE: Sie hängt davon ab, wieviele Jahre hintereinander man es geschafft hat, keine Leistungen einzureichen, und von der Kapitalkraft des Versicherers. So kann die BRE zwischen 0,5 und 6 Monatsbeiträgen sein. Bei manchen Tarifen wird die BRE einfach auf einen bestimmten Eurobetrag festgelegt, statt in Monatsbeiträgen definiert. So schön es ist, sich auf eine größere Höhe geschafft zu haben, der Sturz kann dann nach 1 Jahr mit Leistungen tief sein. Im betreffenden Jahr gibt es nichts, und im Folgejahr fängt man wieder mit der kleinsten Stufe an.
Die sogenannte erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird aus den Überschüssen gezahlt, die der Versicherer erzielt hat. Das hängt nicht nur vom letzten Geschäftsjahr ab, sondern auch davon, was im „Topf“ aus den früheren Jahren verblieben ist. Hat ein Versicherer gut gewirtschaftet, ist es leichter, eine gute Beitragsrückerstattung zu zahlen.
Es gibt auch Versicherer, oder bestimmte Tarife, die überhaupt keine BRE vorsehen. Hauptsächlich sind das Tarife mit relativ hoher Selbstbeteiligung (über 1.000,- Euro). Kinder haben manchmal keine BRE, oder auf niedrigerem Niveau.
Voraussetzungen, um die BRE zu erhalten:
Man muss in der Regel ein ganzes Kalenderjahr leistungsfrei und beim jeweiligen Versicherer auch versichert gewesen sein. Beginnt man irgendwann im Jahr die PKV, ist daher bei den meisten Versicherern die BRE für dieses Jahr verloren. Der Versicherer kann weitere Bedingungen an die Auszahlung der Beitragsrückerstattung knüpfen. Üblich ist, dass man die BRE verliert, wenn man zwar leistungsfrei war, zum Zeitpunkt der Auszahlung der BRE jedoch nicht mehr Mitglied ist. Hat man 1 oder 2 Rückläufer der Lastschrift, oder hat sonst seinen Beitrag verspätet gezahlt,
bedeutet das ebenfalls meist der Verlust der BRE. Der Versicherer definiert auch häufig, dass man in allen Tarifen leistungsfrei sein muss. Das gilt in diesen Fällen auch dann, wenn es um Tarife geht, für die keine BRE vorgesehen ist. Gibt es für den Zahntarif keine BRE, muss der Zahntarif dann auch leistungsfrei sein, wenn das der Versicherer so verlangt. Manchmal schaden die Vorsorgeuntersuchungen nicht der Beitragsrückerstattung, überwiegend üblich ist aber, dass auch dann die BRE weg ist, wenn man Vorsorge-Rechnungen einreicht. Das ist also auch noch ein feineres Unterscheidungsmerkmal.
Die BRE wird jedoch einzeln pro Person gesehen. Sind Kinder im selben Vertrag versichert, macht das nur ihre eigene BRE zunichte, wenn Leistungen verlangt werden. Also nicht z.B. die des Vaters.
Für welche Tarife gibt es die BRE?
Grundsätzlich kommen immer die ambulanten Tarife (für ärztliche Leistungen, Medikamente etc.) dafür in Frage. Manchmal ist der Zahntarif auch dazu berechtigt, praktisch nie der Krankenhaustarif. Bei sogenannten Kompakttarifen (ambulant, Krankenhaus und Zahn sind in 1 Tarif enthalten) gilt die BRE für das Ganze (oft entsprechend geringer angesetzt). Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld, die Pflegepflichtversicherung, die gesetzlichen 10 % Altersrückstellung zählen alle nicht mit. Wenn man überlegt, ob man Rechnungen einreicht, oder nicht, sollte man also wirklich nach der Höhe in Euro sehen, ob sich die BRE immer noch lohnt.
Bei Angestellten ist interessant, dass man auch aus dem Beitragsteil des Arbeitgebers die BRE erhält. Die BRE hat insofern das doppelte „Gewicht“.
Bei einigen wenigen, ganz bestimmten Tarifen gibt es auch eine „erfolgsunabhängige“ BRE. Es geht übrigens um den Erfolg des Versicherers, nicht des Kunden. Das bedeutet, wenn der Kunde leistungsfrei bleibt (und nur dann) sieht der Tarif in jedem Fall eine garantierte Beitragsrückerstattung vor. Diese ist im Prinzip dann im Beitrag einkalkuliert
worden. Ein solcher Tarif kann durchaus zusätzlich noch eine erfolgsabhängige BRE haben.
Die übliche, erfolgsabhängige BRE ist nicht garantiert, und kann jederzeit reduziert werden. Dafür muss man Sie nicht im Beitrag mitbezahlen. Jegliche erhaltene BRE reduziert allerdings den steuerlich absetzbaren Beitrag der PKV.
Krankenkassen Versicherungspflichtgrenze 2011
Krankenversicherer Versicherungspflichtgrenze 2011
PKV Versicherungspflichtgrenze 2011
Versicherungspflichtgrenzen Krankenversicherung
Versicherungspflichtgrenzen Krankenversicherungen
Versicherungspflichtgrenzen Krankenkasse
Versicherungspflichtgrenzen Krankenkassen
Versicherungspflichtgrenzen Krankenversicherer
Versicherungspflichtgrenzen PKV
Versicherungspflichtgrenzen Versicherung
Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenzen
Krankenversicherungen Versicherungspflichtgrenzen
Krankenkasse Versicherungspflichtgrenzen
Krankenkassen Versicherungspflichtgrenzen
Krankenversicherer Versicherungspflichtgrenzen
PKV Versicherungspflichtgrenzen
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherungen
Versicherungspflichtgrenze Krankenkasse
Versicherungspflichtgrenze Krankenkassen
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherer
Versicherungspflichtgrenze PKV
Versicherungspflichtgrenze Versicherung
Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze
Krankenversicherungen Versicherungspflichtgrenze
Krankenkasse Versicherungspflichtgrenze
Krankenkassen Versicherungspflichtgrenze
Krankenversicherer Versicherungspflichtgrenze
PKV Versicherungspflichtgrenze
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2011
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherungen 2011
Beitragsbemessungsgrenze Krankenkasse 2011
Beitragsbemessungsgrenze Krankenkassen 2011
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherer 2011
Beitragsbemessungsgrenze PKV 2011
Beitragsbemessungsgrenze Versicherung 2011
2011 Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
2011 Krankenversicherungen Beitragsbemessungsgrenze
2011 Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze
2011 Krankenkassen Beitragsbemessungsgrenze
2011 Krankenversicherer Beitragsbemessungsgrenze
2011 PKV Beitragsbemessungsgrenze
2011 Versicherung Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze 2011
2011 Beitragsbemessungsgrenze
Pflichtversicherungsgrenze 2011
2011 Pflichtversicherungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenzen 2011
2011 Beitragsbemessungsgrenzen
Pflichtversicherungsgrenzen 2011
2011 Pflichtversicherungsgrenzen
Beitragsbemessungsgrenzen 2010 Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen 2010 Krankenversicherungen
Beitragsbemessungsgrenzen 2010 Krankenkasse
Beitragsbemessungsgrenzen 2010 Krankenkassen
Beitragsbemessungsgrenzen 2010 Krankenversicherer
Beitragsbemessungsgrenzen 2010 PKV
Beitragsbemessungsgrenzen 2010 Versicherung
Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Krankenversicherungen Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Krankenkassen Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Krankenversicherer Beitragsbemessungsgrenzen 2010
PKV Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Versicherung Beitragsbemessungsgrenzen 2010
Beitragsbemessungsgrenze 2010 Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2010 Krankenversicherungen
Beitragsbemessungsgrenze 2010 Krankenkasse
Beitragsbemessungsgrenze 2010 Krankenkassen
Beitragsbemessungsgrenze 2010 Krankenversicherer
Beitragsbemessungsgrenze 2010 PKV
Beitragsbemessungsgrenze 2010 Versicherung
Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2010
Krankenversicherungen Beitragsbemessungsgrenze 2010
Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2010
Krankenkassen Beitragsbemessungsgrenze 2010
Krankenversicherer Beitragsbemessungsgrenze 2010
PKV Beitragsbemessungsgrenze 2010
Versicherung Beitragsbemessungsgrenze 2010
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 private Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 Krankenversicherungen
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 privat Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 privat Krankenversicherungen
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 private Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 private Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 privat Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 privat Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 Krankenversicherer
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 privat Krankenversicherer
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 PKV
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 privat PKV
Pflichtversicherungsgrenzen 2010 private PKV
Ambulante Tarife / Behandlung
Nicht immer ist völlig klar, was ambulante Behandlung ist, und was somit ein ambulanter Tarif eigentlich leistet. Das Wort bedeutet von der Herkunft her „umherwandern“. Gemeint ist, dass man zu einem Arzt in die Sprechstunde geht, um sich behandeln, untersuchen zu lassen, sich eine Vorsorgeuntersuchung machen zu lassen, sich etwas verordnen zu lassen, oder eine ärztliche Beratung zu erhalten.
Dies ist im Unterschied zum Zahnarzt zu sehen, wo man zwar im Prinzip auch in die Sprechstunde geht, jedoch dies wird dann ja über den Zahntarif des Versicherers geleistet.
Es ist auch im Unterschied zur stationären Behandlung gemeint. Stationär kommt von „gleich bleiben“, was örtlich gemeint ist. Also fest mit Unterbringung im Krankenhaus behandelt zu werden, auf der Station. Dies wird vom Krankenhaus-Tarif geleistet.
Es gibt im Krankenhaus aber auch eine Ambulanz, also einen Bereich, wo man auch nur zur Sprechstunde ins Krankenhaus kommt, und nicht dort aufgenommen wird. Dies zählt dann auch wieder zum ambulanten Bereich.
Nochmal vollständiger, was alles zur ambulanten Behandlung gehört: Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Masseure, Krankengymnasten, medizinische Bademeister, Psychotherapeuten, Optiker,
Orthopädietechniker, Apotheker. Alles, was von Ärzten oder Heilpraktikern verordnet oder gegeben wird, gehört ebenfalls zur ambulanten Behandlung. Also Medikamente, Bandagen, Binden, Verbandsmaterial, Brillen, Kontaktlinsen, Massagen, Krankengymnastik, orthopädische Einlagen, orthopädische Schuhe, Gehstützen, Rollstühle,
Blindenhund (gehört bei einigen Tarifen zu den Leistungen), medizinische Bäder, Wärmebehandlung, Kältebehandlung, Strombehandlung,
Bestrahlung, technische Untersuchungen (Röntgen, Ultraschall, EKG, Sonografie, Laboruntersuchungen, MRT etc.), in Gips-gelegt-werden, anmessen der Brille, Dioptrien ermitteln, und dergleichen mehr.
Der ambulante Tarif in der PKV, der das alles leistet, bzw. leisten sollte, ist also sehr wichtig, weil es der am häufigsten verwendete Tarif ist. Daher tut man gut daran, für umfassende Leistungen zu sorgen. Also dass der Heilpraktiker drin ist, Medikamente nicht streng begrenzt sind, nicht nur 6 Anwendungen übernommen werden (Physiotherapie),
Psychotherapie nicht zu begrenzt und dergleichen.
|