|
Informationen zu Themen wie zum Beispiel "Mehrbett-Zimmer, bzw. Regelleistungen private Krankenkasse", "Zahnbegrenzung, Zahnstaffel private Krankenkasse" und "Kur stationäre private Krankenkasse"
Alternative Behandlungsmethoden
Dies sind Methoden, die von der Schulmedizin nicht bzw. nicht in vollem Umfang anerkannt sind. Sie werden meist von Heilpraktikern oder speziellen Ärzten (Naturheilpraxis u.ä.) ausgeübt.
Beispiele sind Akupunktur, Akupressur, Akupunktmassage, Elektro-Akupunktur, Fußreflexzonen-Massage, Bachblüten-Therapie, Bioresonanz, Eigenblut- Behandlung, Ozontherapie, Sauerstoff-Therapie, etc.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes wurden die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) dahingehend überarbeitet, daß alternative Behandlung auch erstattungsfähig ist, wenn erfüllt ist: Die Behandlung ist als ähnlich erfolgreich zu sehen wie die Schulmedizin, abhängig von Diagnose und Behandlungsmethode. Die Kosten dürfen dabei nicht höher sein, als die der Schulmedizin.
Gilt eine Erkrankung laut Schulmedizin als unheilbar, sind auch alternative Behandlungen zu erstatten - die Methode darf nur laut Schulmedizin nicht gerade als verschlechternd angesehen werden.
Ambulante Behandlung / ambulanter Tarif
Hier fallen alle Kosten hinein, die der normale Hausarzt, Fachärzte etc., und Heilpraktiker berechnen. Ebenso Vorsorgen (außer Zähne) und Behandlungen in der Ambulanz eines Krankenhauses. Die Verordnungen der Behandler, wie Massage, Krankengymnastik, Wärme-/Kältebehandlung, Bestrahlung, Reizstrom, Brille, andere Hilfsmittel (Einlagen, Gehstützen etc.), Medikamente gehören auch zur ambulanten Behandlung.
Nicht dazu gehören also Krankenhaus-Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung), und der Zahnarzt.
Der ambulante Tarif der Versicherer leistet für all dieses. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird darauf angewendet.
Dynamik des Krankentagegeldes
Viele Versicherer bieten an, von sich aus alle 2-4 Jahre die Tagegelder auf dem Niveau anzupassen, wie die Beiträge zur Rentenversicherung steigen.
Die Erhöhung liegt dann z.B. bei 8,- bis 15 Euro zusätzlichem Tagegeld, für wenige Euro monatlichen Beitrag mehr.
Darüber hinaus bzw. alternativ gibt es auch den individuellen Lösungsweg, bei Gehaltserhöhungen, den einige Versicherer (insbesondere für Angestellte) anbieten.
Hierbei wird dann auf die erneute Risikoprüfung verzichtet, und auch auf Wartezeiten (die sonst 3-8 Monate betragen bei einer normalen Erhöhung).
Dazu muß der Antrag auf Erhöhung jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung gestellt werden.
Außerhalb dieser Zeiten, bzw. wenn der Versicherer solche Lösungen nicht bietet, muß ein Änderungsantrag gestellt werden. Dabei werden auch die Gesundheitsangaben neu geprüft, es kann ggf. zu Risikozuschlägen oder schlimmstenfalls auch Ablehnungen der Erhöhung kommen. Außerdem gelten für die höhere Leistung dann die Wartezeiten, der verbesserte Schutz tritt also in der Regel erst nach 3 Monaten in Kraft (außer bei Unfall).
Der Beitrag erhöht sich in allen Fällen natürlich anteilig; es kommt dann darauf an, in welchem Alter welcher zusätzliche Tagessatz dazukommt.
Existenzgründer-Tarife (auch Einsteiger-Tarife)
Dies ist eine neuere Markt-Idee, die es ca. seit 1994 gibt. Man zielt dabei in erster Linie auf neu Selbständige, oder solche, die sich noch nicht fest etabliert haben. Diesen bietet man kassenartige Leistungen, bei in der Regel deutlich günstigeren Beiträgen (und auch abhängig vom Eintrittsalter).
Früher haben neu Selbständige erstmal eine Zeitlang den niedrigsten Kassensatz genommen haben (heute bei um die 280,- Euro). Erst später, wenn der Beitrag erheblich gestiegen ist, wechselte man in die PKV. Durch das dann höhere Eintrittsalter war das nicht optimal.
Hier kamen nun die Existenzgründer-Tarife auf den Plan: Man hat zwar nur geringfügig bessere Leistungen, aber einen günstigeren Beitrag, als in der GKV. Man hat so auf Dauer ein günstigeres Eintrittsalter, also auch günstigeren Beitrag. Zu bestimmten Zeiten, wie z.B. 3 Jahre später, kann man in einen höherwertigen Tarif des Versicherers überwechseln, ohne neue Gesundheitsprüfung (Umstiegsoption). Man kann aber auch langfristig dabei bleiben, wenn einem das genügt.
Leistungsraster: Eine geringe Selbstbeteiligung (ca. 150,- bis 360,- Euro), Mehrbett-Zimmer im Krankenhaus, 100 % Zahnbehandlung, 50 oder 60 % Zahnersatz.
Meist keine Heilpraktiker-Leistungen, geringe oder keine Leistungen für Brille, Kuren und andere "Kleinigkeiten".
Hinsichtlich der Gebührenberechnung des Behandlers sind diese Tarife bereits deutlich besser als bei der Kasse. Sprich, der Behandler kann mehr einnehmen (und behandelt einen oft auch lieber). Jedoch leistet ein solcher Tarif nur bis zum 2,3-fachen Gebühren- ordnungssatz, während der Arzt im Einzelfall auch bis zu 3,5-fach abrechnen darf.
GOÄ:
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen. Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz);
bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.-
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Labor- untersuchungen) ist der Regelfall der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz 2,5-fach.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muß vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muß dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erfahrungsgemäß halten sich in Deutschland derzeit etwa 90 - 95 % aller Ärzte an den normalen Rahmen. Im Ausland dagegen können auch andere Kosten (höher oder niedriger) entstehen, da die GOÄ dort keine Anwendung findet.
Ca. 80 % aller Tarife am Markt leisten im Rahmen der Gebührenordnungen, was also normalerweise völlig ausreichend ist. Existenzgründer- bzw. Einsteiger-Tarife leisten meist nur bis 2,3-fach (medizinisch-technisch 1,8-fach).
Heilmittel
Sind Behandlungen wie Krankengymnastik, Massage, Fango, Eisbehandlung, Wärmebehandlung, Reizstrom, medizinische Bäder, Bestrahlungen (z.B. Rotlicht), Inhalationen u.ä. Auch physiotherapeutische Anwendungen genannt. Müssen von einem geeigneten Arzt oder Heilpraktiker verordnet sein.
Hilfsmittel
Technische Mittel, die körperliche Behinderungen oder Einschränkungen mildern oder ausgleichen sollen. Das sind Brillen, Kontaktlinsen, Geh- und Stützapparate, Hörgeräte, Sprechgeräte, Körper-Ersatzstücke, orthopädische Schuhe und Schuheinlagen, Bruchbänder, Krankenfahrstühle, Kompressionsstrümpfe.
Gelegentlich wird unterschieden in große und kleine Hilfsmittel. Große Hilfsmittel sind zum Beispiel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Krankenfahrstühle.
Für orthopädische Schuhe sind meist Eigenanteile vorgesehen. Für Krankenfahrstühle gibt es oft Summengrenzen.
Krankenhaus-Tagegeld
Gibt es ab dem 1. Tag einer medizinisch notwendigen, stationären Krankenhaus-Behandlung, und nur für diese Dauer. Kann gleichzeitig zum Krankentagegeld bezogen werden. Krankenhaus: Ausgleichsleistungen Hat man Wahlleistungen, wie bessere Unterbringung (1-, 2-Bett- Zimmer) und Chefarzt- (Wahlarzt-) Leistungen versichert, verzichtet aber im Einzelfall darauf, (auf alle oder einen Teil der Wahlleistungen), so zahlt der Versicherer als Ausgleich ein ersatzweises Krankenhaus-Tagegeld (kurz EKHT) pro Tag aus.
Kündigungsverzicht im Krankentagegeld
Es gibt verschiedene Regelungen, die in erster Linie ein separat bestehendes Tagegeld betreffen. Der Versicherer verzichtet unter bestimmten Vorzeichen darauf, das Tagegeld zu kündigen. Nur ein allein bestehendes Tagegeld kann in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden. Besteht das Tagegeld jedoch im Rahmen einer Vollversicherung, gilt dies nicht (wenn man auch beim Vorversicherer schon ein
Tagegeld hatte).
Leistungseinschränkung im Tagegeld bei Kur-/Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen
In den Musterbedingungen des PKV-Verbands ist vorgesehen, dass es für Kur-/Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies steht in § 5 (1) g) der MB/KT (Musterbedingungen Krankentagegeld). Einige Versicherer verzichten in ihren Bedingungen auf diese Leistungsbeschränkung.
Stationäre Behandlung
Damit sind die Behandlungen im Krankenhaus "mit Übernachtung" gemeint, nicht aber Behandlung in der Ambulanz. Statiionäre Tarife leisten stets für stationäre Behandlung.
Vorsorge-Untersuchungen
Die gesetzlich üblichen Vorsorge-Untersuchungen beziehen sich auf die Bereiche Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf, Nierenerkrankungen. Diese Vorsorge-Untersuchungen über-
nehmen auch die privaten Krankenversicherer. Während es bei der gesetzlichen Kasse jedoch Regeln über den Zeitpunkt und die Häufigkeit der Vorsorge- Untersuchungen gibt, gilt dies nicht bei der privaten Krankenversicherung.
Wahlleistungen
Dies bedeutet grundlegend, dass man von einem Arzt bzw. anderem Behandler seiner Wahl behandelt werden kann. Meist bezogen aufs Krankenhaus.
Es gibt die Wahlleistung Arzt, also dass man sich den Arzt im Krankenhaus frei wählen kann. Das kann der Chefarzt oder sein Stellvertreter sein, muß es aber nicht.
Und es gibt die Wahlleistung Unterbringung, womit das 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer gemeint ist. In der Praxis (im Krankenhaus, und nach den Tarifen des Marktes) sind beide Wahlleistungen miteinander verbunden. Bessere Unterbringung gibt es meist nur bei gleichzeitiger Wahlarzt-Behandlung.
Häufig verwendete Abkürzungen
AHB Anschlußheilbehandlung, direkt nach Krankenhaus-Aufenthalt
AU Arbeitsunfähigkeit
AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen
AW Anwartschaft, Überbrückung bei vorübergehender Pflichtversicherung
BAW Beamten-Anwärter, Vorstufe für Beamte, mit günstigen Tarifen hierfür
BRE Beitragsrückerstattung (bei Leistungsfreiheit)
EA Eintrittsalter (bei Versicherungsbeginn)
------------------------------------
Links zu unseren Angeboten :
Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Krankenversicherer
Beitragsbemessungsgrenzen 2007 PKV
Beitragsbemessungsgrenzen 2007 Versicherung
Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Krankenversicherungen Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Krankenkassen Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Krankenversicherer Beitragsbemessungsgrenzen 2007
PKV Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Versicherung Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Beitragsbemessungsgrenze 2007 Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2007 Krankenversicherungen
Beitragsbemessungsgrenze 2007 Krankenkasse
Beitragsbemessungsgrenze 2007 Krankenkassen
Beitragsbemessungsgrenze 2007 Krankenversicherer
Beitragsbemessungsgrenze 2007 PKV
Beitragsbemessungsgrenze 2007 Versicherung
Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2007
Krankenversicherungen Beitragsbemessungsgrenze 2007
Krankenkasse Beitragsbemessungsgrenze 2007
Krankenkassen Beitragsbemessungsgrenze 2007
Krankenversicherer Beitragsbemessungsgrenze 2007
PKV Beitragsbemessungsgrenze 2007
Versicherung Beitragsbemessungsgrenze 2007
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 private Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 Krankenversicherungen
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 privat Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 privat Krankenversicherungen
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 private Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 private Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 privat Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 privat Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 Krankenversicherer
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 privat Krankenversicherer
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 PKV
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 privat PKV
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 private PKV
Pflichtversicherungsgrenzen 2007 Versicherung
Private Krankenversicherung Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Krankenversicherung Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Krankenversicherungen Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Privat Krankenversicherung Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Privat Krankenversicherungen Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Krankenkassen Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Private Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Private Krankenkassen Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Privat Krankenkassen Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Krankenversicherer Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Privat Krankenversicherer Pflichtversicherungsgrenzen 2007
PKV Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Privat PKV Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Private PKV Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Versicherung Pflichtversicherungsgrenzen 2007
Pflichtversicherungsgrenze 2007 private Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenze 2007 Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenze 2007 Krankenversicherungen
Pflichtversicherungsgrenze 2007 privat Krankenversicherung
Pflichtversicherungsgrenze 2007 privat Krankenversicherungen
Pflichtversicherungsgrenze 2007 Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenze 2007 Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenze 2007 private Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenze 2007 private Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenze 2007 privat Krankenkasse
Pflichtversicherungsgrenze 2007 privat Krankenkassen
Pflichtversicherungsgrenze 2007 Krankenversicherer
Pflichtversicherungsgrenze 2007 privat Krankenversicherer
Pflichtversicherungsgrenze 2007 PKV
Pflichtversicherungsgrenze 2007 privat PKV
Pflichtversicherungsgrenze 2007 private PKV
Pflichtversicherungsgrenze 2007 Versicherung
Private Krankenversicherung Pflichtversicherungsgrenze 2007
Krankenversicherung Pflichtversicherungsgrenze 2007
Krankenversicherungen Pflichtversicherungsgrenze 2007
Privat Krankenversicherung Pflichtversicherungsgrenze 2007
Privat Krankenversicherungen Pflichtversicherungsgrenze 2007
Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenze 2007
Krankenkassen Pflichtversicherungsgrenze 2007
Private Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenze 2007
Private Krankenkassen Pflichtversicherungsgrenze 2007
Privat Krankenkasse Pflichtversicherungsgrenze 2007
Privat Krankenkassen Pflichtversicherungsgrenze 2007
Krankenversicherer Pflichtversicherungsgrenze 2007
Privat Krankenversicherer Pflichtversicherungsgrenze 2007
PKV Pflichtversicherungsgrenze 2007
Privat PKV Pflichtversicherungsgrenze 2007
Private PKV Pflichtversicherungsgrenze 2007
------------------------------------
Auschnitte aus unseren Artikeln <--- Anfang / nur Auschnitte --->
Alkoholklausel
Betrifft das Krankentagegeld. In den allgemein gelten Musterbedingungen des PKV - Verbands ist vorgesehen, daß es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluß verursacht wurde (Unfall, Suchterkrankung etc.), keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies nennt man "Alkoholklausel". Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluß verzichtet.
Alternative Behandlungsmethoden
Dies sind Methoden, die von der Schulmedizin nicht bzw. nicht in vollem Umfang anerkannt sind. Sie werden meist von Heilpraktikern oder speziellen Ärzten (Naturheilpraxis u.ä.) ausgeübt.
Beispiele sind Akupunktur, Akupressur, Akupunktmassage, Elektro-Akupunktur, Fußreflexzonen-Massage, Bachblüten-Therapie, Bioresonanz, <--- Ende / nur Auschnitte --->
|