Artikel zu Themen der privaten Krankenversicherung

Informationen zu Themen wie zum Beispiel "GebüH private Krankenversicherung", "Beitragsrückerstattung PKV" und "GOÄ private Krankenversicherung"

Dynamik des Krankentagegeldes

Viele Versicherer bieten an, von sich aus alle 2-4 Jahre die Tagegelder auf dem Niveau anzupassen, wie die Beiträge zur Rentenversicherung steigen.

Die Erhöhung liegt dann z.B. bei 8,- bis 15 Euro zusätzlichem Tagegeld, für wenige Euro monatlichen Beitrag mehr.

Darüber hinaus bzw. alternativ gibt es auch den individuellen Lösungsweg, bei Gehaltserhöhungen, den einige Versicherer (insbesondere für Angestellte) anbieten.

Hierbei wird dann auf die erneute Risikoprüfung verzichtet, und auch auf Wartezeiten (die sonst 3-8 Monate betragen bei einer normalen Erhöhung).

Dazu muß der Antrag auf Erhöhung jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung gestellt werden.

Außerhalb dieser Zeiten, bzw. wenn der Versicherer solche Lösungen nicht bietet, muß ein Änderungsantrag gestellt werden. Dabei werden auch die Gesundheitsangaben neu geprüft, es kann ggf. zu Risikozuschlägen oder schlimmstenfalls auch Ablehnungen der Erhöhung kommen. Außerdem gelten für die höhere Leistung dann die Wartezeiten, der verbesserte Schutz tritt also in der Regel erst nach 3 Monaten in Kraft (außer bei Unfall).

Der Beitrag erhöht sich in allen Fällen natürlich anteilig; es kommt dann darauf an, in welchem Alter welcher zusätzliche Tagessatz dazukommt.

GebüH

Steht für Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, ähnlich wie die GOÄ ein Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker-Behandlungen. Nicht so rechtlich bindend wie die GOÄ und GOZ, aber in der Praxis ähnlich angewendet. Auch hier gibt es einen unteren und oberen Wert, in dessen Rahmen berechnet werden kann.

Hilfsmittelkatalog

Die meisten Versicherer sagen in Ihren Bedingungen in einer Aufzählung klar aus, welche Hilfsmittel übernommen werden, und in welchem Umfang. Das ist der Hilfsmittelkatalog. Ein offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass Hilfsmittel zwar generell definiert, aber nicht klar auf bestimmte Hilfsmittel begrenzt sind. So könnte auch ein Anspruch auf neu entwickelte Hilfsmittel bestehen. Das ist jedoch die Ausnahme.

Krankentagegeld

Schließt sich - bei Angestellten - an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Ersetzt das Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit. Leistungen gibt es in der Regel nur bei 100 %-iger Arbeitsunfähigkeit, solange diese andauert, und auch tatsächlich nicht gearbeitet wird.

In verschiedenen Stufen wählbar, siehe Karenzzeit. Bereicherung am Krankheitsfall ist dabei nicht zulässig. Bei Angestellten darf der Wegfall des Arbeitgeber-Zuschusses für die Kranken- und Rentenversicherung (nach Ende der Lohnfortzahlung) mit abgesichert werden.

Kur, ambulant

Auch Badekur oder Kurlaub genannt. Man wohnt auf eigene Kosten in einem Kurort (oder Nähe), wie Pension oder Hotel. Zu den Anwendungen geht man in die Kurklinik. Für die Anwendungen sowie die Beginn- und Schlußuntersuchung wird geleistet, wenn laut Tarif ambulante Kuren mitversichert sind (meist ist das so). Teilweise werden Zusatz-Tarife angeboten.

Kur, stationäre

Man ist, ähnlich wie im Krankenhaus, direkt in der Kurklinik untergebracht. Es muß ein entsprechender Anlaß dafür bestehen. Die Kosten werden bei vielen Versicherern teilweise übernommen (kleine Tagessätze, oder Festzuschüsse); als Aufbesserung empfiehlt sich ein separater Kur-Tarif, der ggf. auch einzeln abgeschlossen werden kann.

Bestimmte Maßnahmen dieser Art sind Rehabilitationsmaßnahmen (nach schweren Operationen u.ä.), die der Rentenversicherungsträger übernimmt - diese brauchen nicht bei Angestellten nicht von der PKV abgedeckt werden. Bei Selbständigen besteht dagegen Absicherungsbedarf dafür.

Leistungseinschränkung für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kuror

In den Musterbedingungen des PKV-Verbands ist vorgesehen, dass es für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort keine Leistungen gibt (außer der Versicherte wohnt dort, oder der Behandlungsbedarf trat akut auf). Dies steht in § 5 (1) e) der MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskosten). Überwiegend verzichten die Versicherer in ihren Bedingungen auf diese Leistungsbeschränkung.

Leistungseinschränkung im Tagegeld bei Kur-/Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen

In den Musterbedingungen des PKV-Verbands ist vorgesehen, dass es für Kur-/Sanatoriumsbehandlungen oder Reha-Maßnahmen keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies steht in § 5 (1) g) der MB/KT (Musterbedingungen Krankentagegeld). Einige Versicherer verzichten in ihren Bedingungen auf diese Leistungsbeschränkung.

Mehrbett-Zimmer, bzw. Regelleistungen

Kurzbezeichnung für den Tarif, der nur die normalen Krankenhaus- Leistungen wie in der gesetzlichen Kasse erbringt. Auch "allgemeine Pflegeklasse" genannt. Der Tarif leistet nicht für zusätzliche privatärztliche Honorare, oder bessere Unterbringung. Die Arzt-Honorare sind hier im Tages-Satz der allgemeinen Pflegeklasse mit eingeschlossen.

Zahnbegrenzung, Zahnstaffel

Die allermeisten Versicherer am Markt begrenzen (in der Regel nur) den Zahnersatz in den ersten 2-3 Jahren auf bestimmte Beträge. In den ersten 2-4 Jahren kann entweder pro Jahr oder für diese Jahre zusammen kein höherer Rechnungsbetrag als der genannte eingereicht werden. Darüber hinaus gilt gewöhnlich keine Begrenzung mehr, oder ein so hoher Betrag, daß er gewöhnlich nicht überschritten wird.

Es gibt einige wenige Versicherer, die keine solche Staffel haben. Aber auch Versicherer, wo die Staffel länger ist, wie z.B. bis zu 8 Jahre. Das ist weniger akzeptabel.

10%-Plus

Pflichtregelung für eine zusätzliche Altersrückstellung, bezieht sich auf den seit 1.1.2000 gesetzlichen Mehrbeitrag von 10 % auf die Kosten-Tarife (ambulant, Krankenhaus und Zahnbereich). Diese werden für Rückstellungen verwendet, die verhindern sollen, dass ab 65 noch Beitragserhöhungen anfallen (das ist realistisch). Wird nur von Erwachsenen erhoben, bis zum 59. Lebensjahr. Der Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte mit.

Häufig verwendete Abkürzungen

KT Krankentagegeld KHT Krankenhaus-Tagegeld KV Krankenversicherung MB Musterbedingungen (vom PKV-Verband; Mindestanforderungen) MB Heißt auch Monatsbeitrag; meist im Zusammenhang mit BRE so genannt PKV Private Krankenversicherung PV Pflegepflicht-Versicherung PPV Private Pflegepflicht-Versicherung

Häufig verwendete Abkürzungen

SB Selbstbeteiligung TB Tarifbedingungen; spezielle Bedingungen des genauen Tarifs VR Versicherer (Versicherungsgesellschaft) ZB Zahnbehandlung ZE Zahnersatz

------------------------------------
Links zu unseren Angeboten : Ingenieur private Krankenversicherung Ingenieur Krankenversicherung Ingenieur Krankenversicherungen Ingenieur privat Krankenversicherung Ingenieur privat Krankenversicherungen Ingenieur Krankenkasse Ingenieur Krankenkassen Ingenieur private Krankenkasse Ingenieur private Krankenkassen Ingenieur privat Krankenkasse Ingenieur privat Krankenkassen Ingenieur Krankenversicherer Ingenieur privat Krankenversicherer Ingenieur PKV Ingenieur privat PKV Ingenieur private PKV Ingenieur Versicherung Private Krankenversicherung Ingenieur Krankenversicherung Ingenieur Krankenversicherungen Ingenieur Privat Krankenversicherung Ingenieur Privat Krankenversicherungen Ingenieur Krankenkasse Ingenieur Krankenkassen Ingenieur Private Krankenkasse Ingenieur Private Krankenkassen Ingenieur Privat Krankenkasse Ingenieur Privat Krankenkassen Ingenieur Krankenversicherer Ingenieur Privat Krankenversicherer Ingenieur PKV Ingenieur Privat PKV Ingenieur Private PKV Ingenieur Versicherung Ingenieur Fuer Ingenieur private Krankenversicherung Fuer Ingenieur Krankenversicherung Fuer Ingenieur Krankenversicherungen Fuer Ingenieur privat Krankenversicherung Fuer Ingenieur privat Krankenversicherungen Fuer Ingenieur Krankenkasse Fuer Ingenieur Krankenkassen Fuer Ingenieur private Krankenkasse Fuer Ingenieur private Krankenkassen Fuer Ingenieur privat Krankenkasse Fuer Ingenieur privat Krankenkassen Fuer Ingenieur Krankenversicherer Fuer Ingenieur privat Krankenversicherer Fuer Ingenieur PKV Fuer Ingenieur privat PKV Fuer Ingenieur private PKV Fuer Ingenieur Versicherung Private Krankenversicherung fuer Ingenieur Krankenversicherung fuer Ingenieur Krankenversicherungen fuer Ingenieur Privat Krankenversicherung fuer Ingenieur Privat Krankenversicherungen fuer Ingenieur Krankenkasse fuer Ingenieur Krankenkassen fuer Ingenieur Private Krankenkasse fuer Ingenieur Private Krankenkassen fuer Ingenieur Privat Krankenkasse fuer Ingenieur Privat Krankenkassen fuer Ingenieur Krankenversicherer fuer Ingenieur Privat Krankenversicherer fuer Ingenieur PKV fuer Ingenieur Private PKV fuer Ingenieur Versicherung fuer Ingenieur Zahnaerzte private Krankenversicherung Zahnaerzte Krankenversicherung Zahnaerzte Krankenversicherungen Zahnaerzte privat Krankenversicherung Zahnaerzte privat Krankenversicherungen Zahnaerzte Krankenkasse Zahnaerzte Krankenkassen Zahnaerzte private Krankenkasse Zahnaerzte private Krankenkassen Zahnaerzte privat Krankenkasse Zahnaerzte privat Krankenkassen Zahnaerzte Krankenversicherer Zahnaerzte privat Krankenversicherer Zahnaerzte PKV Zahnaerzte privat PKV Zahnaerzte private PKV Zahnaerzte Versicherung Private Krankenversicherung Zahnaerzte Krankenversicherung Zahnaerzte Krankenversicherungen Zahnaerzte Privat Krankenversicherung Zahnaerzte Privat Krankenversicherungen Zahnaerzte Krankenkasse Zahnaerzte Krankenkassen Zahnaerzte Private Krankenkasse Zahnaerzte Private Krankenkassen Zahnaerzte Privat Krankenkasse Zahnaerzte
------------------------------------

Auschnitte aus unseren Artikeln <--- Anfang / nur Auschnitte --->

Dynamik des Krankentagegeldes

Viele Versicherer bieten an, von sich aus alle 2-4 Jahre die Tagegelder auf dem Niveau anzupassen, wie die Beiträge zur Rentenversicherung steigen.

Die Erhöhung liegt dann z.B. bei 8,- bis 15 Euro zusätzlichem Tagegeld, für wenige Euro monatlichen Beitrag mehr.

Darüber hinaus bzw. alternativ gibt es auch den individuellen Lösungsweg, bei Gehaltserhöhungen, den einige Versicherer (insbesondere für Angestellte) anbieten.

Hierbei wird dann auf die erneute Risikoprüfung verzichtet, und auch auf Wartezeiten (die sonst 3-8 Monate betragen bei einer normalen Erhöhung).

Dazu muß der Antrag auf Erhöhung jedoch innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung gestellt werden.

Außerhalb dieser <--- Ende / nur Auschnitte --->

   A N F O R D E R U N G    K O S T E N L O S E S   A N G E B O T


Geschlecht

männlich weiblich

Geburtsdatum

Versicherungswunsch im Krankenhaus

Wahl der Selbstbeteiligung

Versicherungswunsch Krankengeld

Krankengeld ab dem

Krankenhaustagegeld

Beschäftigungsart

Ihr Einkommen liegt

Mail Adresse   

Datenschutzerklärung

  JA - gelesen und akzeptiert





Sie haben Fragen? info@sponsor4you.de Telefon: 07034-22385 Fax: 07034-285100

© 2006 sponsor4you.de, All Rights Reserved. Datenschutzerklärung