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Informationen zu Themen wie zum Beispiel "Check-Up PKV", "Vorsorge-Untersuchungen PKV" und "Dynamik des Krankentagegeldes private Krankenversicherung"
Ambulante Behandlung / ambulanter Tarif
Hier fallen alle Kosten hinein, die der normale Hausarzt, Fachärzte etc., und Heilpraktiker berechnen. Ebenso Vorsorgen (außer Zähne) und Behandlungen in der Ambulanz eines Krankenhauses. Die Verordnungen der Behandler, wie Massage, Krankengymnastik, Wärme-/Kältebehandlung, Bestrahlung, Reizstrom, Brille, andere Hilfsmittel (Einlagen, Gehstützen etc.), Medikamente gehören auch zur ambulanten Behandlung.
Nicht dazu gehören also Krankenhaus-Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung), und der Zahnarzt.
Der ambulante Tarif der Versicherer leistet für all dieses. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird darauf angewendet.
GOÄ:
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen. Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz);
bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.-
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Labor- untersuchungen) ist der Regelfall der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz 2,5-fach.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muß vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muß dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erfahrungsgemäß halten sich in Deutschland derzeit etwa 90 - 95 % aller Ärzte an den normalen Rahmen. Im Ausland dagegen können auch andere Kosten (höher oder niedriger) entstehen, da die GOÄ dort keine Anwendung findet.
Ca. 80 % aller Tarife am Markt leisten im Rahmen der Gebührenordnungen, was also normalerweise völlig ausreichend ist. Existenzgründer- bzw. Einsteiger-Tarife leisten meist nur bis 2,3-fach (medizinisch-technisch 1,8-fach).
GebüH
Steht für Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, ähnlich wie die GOÄ ein Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker-Behandlungen. Nicht so rechtlich bindend wie die GOÄ und GOZ, aber in der Praxis ähnlich angewendet. Auch hier gibt es einen unteren und oberen Wert, in dessen Rahmen berechnet werden kann.
Heilmittel
Sind Behandlungen wie Krankengymnastik, Massage, Fango, Eisbehandlung, Wärmebehandlung, Reizstrom, medizinische Bäder, Bestrahlungen (z.B. Rotlicht), Inhalationen u.ä. Auch physiotherapeutische Anwendungen genannt. Müssen von einem geeigneten Arzt oder Heilpraktiker verordnet sein.
Hilfsmittel
Technische Mittel, die körperliche Behinderungen oder Einschränkungen mildern oder ausgleichen sollen. Das sind Brillen, Kontaktlinsen, Geh- und Stützapparate, Hörgeräte, Sprechgeräte, Körper-Ersatzstücke, orthopädische Schuhe und Schuheinlagen, Bruchbänder, Krankenfahrstühle, Kompressionsstrümpfe.
Gelegentlich wird unterschieden in große und kleine Hilfsmittel. Große Hilfsmittel sind zum Beispiel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Krankenfahrstühle.
Für orthopädische Schuhe sind meist Eigenanteile vorgesehen. Für Krankenfahrstühle gibt es oft Summengrenzen.
Hilfsmittelkatalog
Die meisten Versicherer sagen in Ihren Bedingungen in einer Aufzählung klar aus, welche Hilfsmittel übernommen werden, und in welchem Umfang. Das ist der Hilfsmittelkatalog. Ein offener Hilfsmittelkatalog bedeutet, dass Hilfsmittel zwar generell definiert, aber nicht klar auf bestimmte Hilfsmittel begrenzt sind. So könnte auch ein Anspruch auf neu entwickelte Hilfsmittel bestehen. Das ist jedoch die Ausnahme.
Krankenhaus-Tagegeld
Gibt es ab dem 1. Tag einer medizinisch notwendigen, stationären Krankenhaus-Behandlung, und nur für diese Dauer. Kann gleichzeitig zum Krankentagegeld bezogen werden. Krankenhaus: Ausgleichsleistungen Hat man Wahlleistungen, wie bessere Unterbringung (1-, 2-Bett- Zimmer) und Chefarzt- (Wahlarzt-) Leistungen versichert, verzichtet aber im Einzelfall darauf, (auf alle oder einen Teil der Wahlleistungen), so zahlt der Versicherer als Ausgleich ein ersatzweises Krankenhaus-Tagegeld (kurz EKHT) pro Tag aus.
Kündigungsverzicht im Krankentagegeld
Es gibt verschiedene Regelungen, die in erster Linie ein separat bestehendes Tagegeld betreffen. Der Versicherer verzichtet unter bestimmten Vorzeichen darauf, das Tagegeld zu kündigen. Nur ein allein bestehendes Tagegeld kann in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden. Besteht das Tagegeld jedoch im Rahmen einer Vollversicherung, gilt dies nicht (wenn man auch beim Vorversicherer schon ein
Tagegeld hatte).
Kur, ambulant
Auch Badekur oder Kurlaub genannt. Man wohnt auf eigene Kosten in einem Kurort (oder Nähe), wie Pension oder Hotel. Zu den Anwendungen geht man in die Kurklinik. Für die Anwendungen sowie die Beginn- und Schlußuntersuchung wird geleistet, wenn laut Tarif ambulante Kuren mitversichert sind (meist ist das so). Teilweise werden Zusatz-Tarife angeboten.
Leistungseinschränkung für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kuror
In den Musterbedingungen des PKV-Verbands ist vorgesehen, dass es für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort keine Leistungen gibt (außer der Versicherte wohnt dort, oder der Behandlungsbedarf trat akut auf). Dies steht in § 5 (1) e) der MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskosten). Überwiegend verzichten die Versicherer in ihren Bedingungen auf diese Leistungsbeschränkung.
Selbstbeteiligung (SB)
Bedeutet, daß bis zu gewissen Größen die Kosten vom Versicherten noch selbst getragen werden. Es handelt sich gewöhnlich um jährliche (kumulierte) Größen. Beträgt die SB z.B. 300,- Euro, zahlt man das noch selbst. Fallen diese 300,- Euro an Kosten nicht an, braucht man die SB nicht bzw. nur die anteilig zu zahlen.- Gewöhnlich bezieht sie sich auf den ambulanten Behandlungsbereich.
Bei sogenannten Kompakt-Tarifen (nicht unterteilt in ambulant, Zahn, Krankenhaus) gilt die SB meist "über alles"; also egal, woher die Kosten kommen, bis zu dieser Höhe zahlt man selbst.
Es gibt z.T. auch %-SB, dann wird von der 1.Rechnung an z.B. 80 oder 90 % geleistet, der verbleibende Rest ist die SB. Gewöhnlich (und sinnvollerweise) ist die jährliche Summe dieser SB auf eine bestimmte Höhe pro Jahr begrenzt.
Häufig verwendete Abkürzungen
AHB Anschlußheilbehandlung, direkt nach Krankenhaus-Aufenthalt
AU Arbeitsunfähigkeit
AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen
AW Anwartschaft, Überbrückung bei vorübergehender Pflichtversicherung
BAW Beamten-Anwärter, Vorstufe für Beamte, mit günstigen Tarifen hierfür
BRE Beitragsrückerstattung (bei Leistungsfreiheit)
EA Eintrittsalter (bei Versicherungsbeginn)
Häufig verwendete Abkürzungen
KT Krankentagegeld
KHT Krankenhaus-Tagegeld
KV Krankenversicherung
MB Musterbedingungen (vom PKV-Verband; Mindestanforderungen)
MB Heißt auch Monatsbeitrag; meist im Zusammenhang mit BRE so genannt
PKV Private Krankenversicherung
PV Pflegepflicht-Versicherung
PPV Private Pflegepflicht-Versicherung
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Ambulante Behandlung / ambulanter Tarif
Hier fallen alle Kosten hinein, die der normale Hausarzt, Fachärzte etc., und Heilpraktiker berechnen. Ebenso Vorsorgen (außer Zähne) und Behandlungen in der Ambulanz eines Krankenhauses. Die Verordnungen der Behandler, wie Massage, Krankengymnastik, Wärme-/Kältebehandlung, Bestrahlung, Reizstrom, Brille, andere Hilfsmittel (Einlagen, Gehstützen etc.), Medikamente gehören auch zur ambulanten Behandlung.
Nicht dazu gehören also Krankenhaus-Behandlungen (bei mindestens einer Übernachtung), und der Zahnarzt.
Der ambulante Tarif der Versicherer leistet für all dieses. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird darauf angewendet.
GOÄ:
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