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freiwillige Krankenversicherung
Muß man in der PKV die Kosten immer vorfinanzieren?
Das ist nicht unbedingt der Fall, mitunter aber unvermeidlich. Solange man
unter der vereinbarten, festen Selbstbeteiligung liegt, muß man selbst
die Kosten selbst finanzieren, dafür ist der Beitrag günstiger.
Medikamente,
Brille, Kontaktlinsen und andere Hilfsmittel muß man auch vorfinanzieren.
Ansonsten jedoch hat man für die Bezahlung von Rechnungen etwa 2
Wochen Zeit. Reicht man die Kostenbelege also rasch beim Versicherer ein, hat
man innerhalb dieser Zeit meistens die Erstattung auf dem Konto, und kann daraus
die Rechnung zahlen.
Die Unterbringungskosten im Krankenhaus werden ganz
üblicherweise direkt ans Krankenhaus abgerechnet, da gibt es also auch keine
Vorleistung.
Vorversicherung in der Krankenversicherung, Versicherungsbeginn der neuen Krankenversicherung
Unter der Vorversicherung versteht man die Krankenversicherung, die man bisher oder zuletzt noch
hatte. Das kann eine gesetzliche Krankenversicherung sein, eine private Krankenversicherung,
aber auch ein Anspruch auf freie Heilfürsorge (wie bei Soldaten oder Zivildienstleistenden). Beim
Versicherungsbeginn muß man dann den lückenlosen Anschluß gestalten, wobei auch ein Rückdatieren
um bis zu 2 Monate zulässig ist, wenn dadurch der Anschluß geschaffen wird.
Gibt es keinen lückenlosen
Anschluß, entstehen Nachteile, wie Wartezeiten, und Strafgebühren für unversicherte Zeiten (wegen der
Pflicht zur Krankenversicherung).
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Unterschied von Antrag oder Angebotsanfrage (Wunsch nach Versicherungsangebot)
In der privaten Versicherungsbranche als Ganzer gibt es nur noch 2 "Antragsmodelle", die zugelassen
sind: Den Antrag, oder die Angebotsanfrage (auch Wunsch nach Versicherungsangebot genannt, oder
Invitatiomodell= Einladungsmodell). Beim Normalfall, dem Antrag, sind bereits vor der Unterschrift die
gesamten Versicherungsbedingungen, die Produktinformation, Verbraucherinformationen etc. zur Verfügung
zu stellen.
Auch ein Beratungsprotokoll gehört dazu. Dies muß nicht als Papier sein. Wird der Antrag wie
gestellt angenommen, ist der Vertrag zustandegekommen. Die Angebotsanfrage wird genauso wie der Antrag
erstellt (angefordert), auf dem gleichen Vordruck. Ein Beratungsprotokoll ist auch dabei auszustellen.
Hier prüft der Versicherer den Antrag, und sagt dann, ob und ggf. mit welchen Auflagen der Kunde
angenommen werden kann. Das ist dann ein Vorschlag. Erst in diesem Zusammenhang werden ihm die
Versicherungsbedingungen und die anderen rechtlich erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Wenn der Kunde dann das Einverständnis für diesen Vorschlag erklärt, kommt dadurch der Vertrag zustande.
Mitunter eine Gefahr dabei ist, daß der Kunde bis dahin gesundheitliche Verschlechterungen immer noch
mitzuteilen hat, bis der Versicherer angenommen hat. Beim normalen Antrag geschieht die Annahme
schneller, und damit kann dann auch nichts mehr passieren.
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Was ist ein Belegarzt?
In den Versicherungsbedingungen wird immer wieder mal erwähnt, daß im Krankenhaus die Kosten des Belegarztes
übernommen werden. Ein Belegarzt ist kein angestellter Arzt des Krankenhauses. Er ist vielmehr ein frei praktizierender
(niedergelassener) Facharzt der einen oder anderen Fachrichtung.
Belegärzte gibt es vor allem in den Bereichen
HNO, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Urologie, Augenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie.
Wenn nun für Patienten von ihm eine Krankenhausbehandlung nötig ist, und es um eine Diagnose
seiner Fachrichtung geht, kann er den Patienten in ein nahegelegenes Krankenhaus einweisen. Sofern er dort Betten
für seine Patienten belegt hat (reserviert), bekommt sein Patient dort die normale Unterbringung im Mehrbett-Zimmer,
oder er zahlt den Aufpreis für die bessere Unterbringung. Die Unterbringung und den Service der Schwestern bekommt
er ganz normal, das ist mit der allgemeinen Klasse (Mehrbett-Zimmer) abgedeckt.
Die Operation, sonstige fachärztliche
Betreuung wird durch seinen Arzt als Belegarzt erbracht. Dieser ist dann also zu bestimmten Zeiten täglich im Krankenhaus,
und kümmert sich nur um seine Patienten. Es handelt sich letzten Endes um eine besonders preiswerte Form der
"Wahlarztbehandlung".
Daher werden die Kosten für seine Behandlung auch in der Regel von der PKV abgedeckt,
selbst wenn nur die sogenannte allgemeine Klasse (Mehrbett-Zimmer ohne Wahlarzt) versichert ist. Man sollte
ggf. mit dem Arzt klären, ob er auch als Belegarzt tätig ist, und wo.
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